Die wichtigsten Satzglieder: Subjekt, Prädikat, Objekt
Subjekt, Prädikat und Objekt werden von jedem täglich oft hundertfach korrekt benutzt – und doch ist vielen Sprechern nicht ganz klar, was sich hinter diesen drei Begriffen verbirgt. Dabei ist die Theorie gar nicht schwierig. Jeder Satz benötigt nämlich zwingend ein Subjekt und ein Prädikat, um vollständig und grammatisch korrekt zu sein, ein Objekt hingegen nicht unbedingt. Mancher aus der älteren Generation ist eher mit den deutschen Begriffen vertraut: Satzgegenstand für Subjekt, Satzaussage für Prädikat und Ergänzung für Objekt. Sie gehören neben den Attributen (Beifügungen) und den Adverbialen (Umstandsbestimmungen) zu den Satzgliedern.
Das Subjekt
Damit wird das Satzglied im ersten Fall, also im Nominativ, bezeichnet. Es kann von einem Substantiv, Pronomen, substantivierten Verb, Infinitiv oder Nebensatz gebildet werden. Um herauszufinden, was das Subjekt ist, kann man die Hilfsfrage “Wer oder was” stellen. Es drückt aus, wer oder was etwas tut, ist, bewirkt oder veranlasst. Im Aussagesatz steht es meist an erster Stelle:
Martha (Subjekt) öffnet ein Fenster.
Das Prädikat
Dieses macht eine Aussage über das Subjekt. Damit wird eine Handlung, ein Vorgang oder ein Zustand ausgedrückt. Zentrales Element ist das finite, also gebeugte Verb, zu dem auch Ergänzungen gehören können. Auch mehrteilige Verbformen sind möglich:
Sie hat (Prädikat) das Fenster geöffnet (Prädikat).
Das Objekt
Das Objekt wiederum ist ein Satzglied, das als Ergänzung zu der Satzaussage, also dem Prädikat, gehört und als Substantiv oder Pronomen auftritt. Es verdeutlicht, worauf die Handlung zielt und wer direkt oder indirekt betroffen ist. Da sich die Objekte in ihrer Form nach dem Kasus (Fall) richten, gibt es Genitiv-, Dativ- und Akkusativobjekte. Wie viele Objekte es in einem Satz geben kann, richtet sich nach dem Verb. Die Objekte lassen sich mit Hilfsfragen genau ermitteln (wessen, wem, wen):
Sie hat ihrem Mann (Dativobjekt) das Fenster (Akkusativobjekt) geöffnet.